Information for Licencees in Germany or Austria (deutsch)
Wir unterstützen unsere internationalen Klienten beim Gesuch zur Erteilung von Steuerbefreiung aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen.
Zwischen Deutschland und etwa 90 Staaten bestehen Doppelbesteuerungsabkommen. Diese zwischenstaatlichen Abkommen sollen vermeiden, dass ein Steuerzahler für dasselbe Einkommen mehrfach besteuert wird.
Ausländische Rechtegeber, welche deutsche Besteuerung vermeiden möchten, müssen beim Bundeszentralamt für Steuern einen Steuerfreistellungsantrag und einen Steuernachweis von ihrem Steuersitz einreichen. Das Bundeszentralamt für Steuern erteilt daraufhin eine Steuerfreistellung für die Dauer von drei Jahren auf Honorarzahlungen eines deutschen Verlags. Falls der Rechtegeber gleichzeitig Honorare von anderen deutschen Verlagen erhält, muss er separate Freistellungen beantragen.
Wer es stattdessen vorzieht, das Freistellungsverfahren zu vermeiden, bezahlt deutsche Quellensteuer.